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Die Untere Wasserbehörde informiert zu Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern
Aufgrund der sommerlichen Temperaturen, und der damit verbundenen Trockenheit, wird verstärkt die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern, u.a. zur Bewässerung von Gärten, beobachtet. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Holzminden weist darauf hin, dass im Rahmen des Gemeingebrauchs jeder die oberirdischen Gewässer, u.a. zum Schöpfen mit Handgefäßen (z.B. Gießkanne und Eimer) benutzen darf, soweit nicht Rechte anderer entgegenstehen. Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch Abpumpen oder Aufstau ist nur zulässig, wenn vorher eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde erteilt wurde.


Unerlaubte Wasserentnahmen stellen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Wasserhaushaltsgesetz dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Gerade in Zeiten anhaltender Trockenheit ist es wichtig, dass besonders in den Fließgewässern eine ausreichende Wassermenge vorhanden ist, um ökologische Schäden zu verhindern. In den Sommermonaten sollte daher auf Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern ganz verzichtet werden.

Für Rückfragen steht

Frau Britta Appelles von der Unteren Wasserbehörde unter der Telefonnummer 05531/ 707-448 zur Verfügung.




 
Ralph Heinemeier - Büro des Landrats
http://landkreis-holzminden.de
erstellt am 06.07.2010



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